Die Gliedertaxe ist eine Tabelle zur Bemessung der Invalidität.
Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständigen Funktionsausfalls bestimmter
Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile werden hier feste Invaliditätsgrade festgelegt.
Beispiel Gliedertaxe:
Verlust
Invalidität
eines Armes im Schultergelenk
70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes
65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes
60 %
einer Hand im Handgelenk
55 %
eines Daumens
20 %
eines Zeigefingers
10 %
eines anderen Fingers
5 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels
70 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels
60 %
eines Beines bis Unterhalb des Knies
50 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels
45 %
eines Fußes im Fußgelenk
40 %
einer großen Zehe
5 %
einer anderen Zehe
2 %
eines Auges
50 %
des Gehöres auf einem Ohr
30 %
des Geruchssinnes
10 %
des Geschmackssinnes
5 %
Die meisten Gesellschaften bieten eine Verbesserte Gliedertaxe an...
Wird ein Körperteil nur teilweise gestört, wird nur der Grad der Störung berücksichtigt. Das heißt, ist ein Bein zu 30 Prozent in seiner Bewegung eingeschränkt, rechnet man 70 Prozent für den totalen Verlust mal 30 Prozent geteilt durch 100 - gleich 21 Prozent.
Sind mehere Körperteile betroffen, wird die Gesamtsumme gerechnet.
Jedoch nur bis zu einem maximalen Invalidiätsgrad von 100 Prozent.