Alle freuen sich schon auf den langersehnten Urlaub. Doch dann passiert etwas völlig Unerwartetes...
...ein Unfall, eine schwere Krankheit, der Tod eines
Angehörigen oder ein grosser Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer oder Diebstahl
sind Ereignisse, die einen Reiseantritt unmöglich machen können.
Je später Ihr Reiseveranstalter vom Rücktritt erfährt, umso teurer wird es. So kann bei kurzfristiger Absage der ganze Reisepreis fällig sein.
Die Versicherung übernimmt die Stornokosten der nicht angetretenen Reise. Auch
die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise aus versichertem Grund werden übernommen.
Besonders für Familien mit kleinen Kindern, älteren oder häufig kranken Menschen ist eine Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall empfehlenswert. Bei langfristig vor dem Reiseantritt gebuchten Reisen, sollten Sie nicht auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten.
Die Tarife für eine Reiserücktritts-Versicherung richten sich in der Regel nach den Kosten der Reise.
Reiserücktritts-Versicherungen mit Selbstbehalt, in der Regel 20 Prozent des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 25,- sind natürlich günstiger. Die Beitragsersparnis liegt je nach Vertrag und Versicherung zwischen 15 bis 30 Prozent.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Die Reiserücktritts-Versicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Unfall
schwere Krankheit
Tod eines Familienangehörigen
erheblicher Schaden am Eigentum, z.B. Brand oder Diebstahl
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung
Neueinstellung nach Arbeitslosigkeit
Die Inanspruchnahme der Versicherung ist auf jeden Fall beweispflichtig, z.B. durch ein Arzt-Attest.