Durch die Gebäudeversicherung ist das Gebäude selbst versichert - nicht der Hausrat.
Versicherungungsschutz besteht für alle weiteren Bestandteile, die zum Gebäude gehören bzw. fest mit ihm verbunden sind und der Funktionstüchtigkeit des Hauses dienen.
Zum Gebäude gehören auf jeden Fall:
im Antrag angegebene Nebengebäude, sowie Garagen und sonstiges Zubehör
Antennen
fest eingebautes Mobilar, beispielsweise Teppichböden und Einbauschränke
Holzdecken
Brennstoffvorräte
Zentralheizungsanlagen
Sanitäre Installationen und Abwasserrohre
Markisen, Überdachungen
Elektrische Anlagen
Versichert sind - je nach Vertrag - die Risiken: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Vandalismus durch Einbruch, Diebstahl und Gebäudebeschädigung durch Graffiti können ebenfalls abgesichert werden.
Die Versicherung kommt für Folgekosten auf, die nach einem Versicherungsfall entstehen. Beispielsweise:
Rückreisekosten aus dem Urlaub
Verkehrssicherungsmaßnahmen
Kosten für Aufräumarbeiten
Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Hotelkosten oder anderweitige Unterbrigung
Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens (meist bis zu einem Jahr)
Die Deckungssumme zu den aufgeführten Leistungen ist bei den meisten Tarifen begrenzt. Eine Erhöhung ist empfehlenswert und gegen Mehrbeitrag oft möglich.