Zusatzversicherungen können Sie meistens gegen Beitragszuschlag im Vertrag mitversichern bzw. bei den vorhandenen Leistungen die Versicherungssumme erhöhen.
Einige Versicherungen bieten auch sogenannte Pakete an, wo Deckungserweiterungen günstig mit eingeschlossen sind.
Folgende Deckungserweiterungen in der Hausratversicherung sind möglich:
Elementarschutz
Versichert sind Schäden am Gebäude, die durch folgende Naturereignisse entstehen:
Überschwemmungsschäden durch starken Regen
Überschwemmungsschäden durch Ausuferung von Gewässern
Witterungsbedingter Rückstau
Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch
Erdbeben, Vulkanausbruch
Die meisten Versicherer bestimmen einen Selbstbehalt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Besonders gefährdete Gebiete werden nicht versichert. Traten in den letzten bis zu zehn Jahren bereits entsprechende Vorschäden auf, verweigern die meisten Gesellschaften den Schutz.
Fahrraddiebstahl
Versicherungsschutz besteht bei Fahrraddiebstahl auch außerhalb von geschlossenen Räumen, in der Regel zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Die Entschädigungssgrenze ist vertraglich vereinbart. Eine polizeiliche Meldung ist nötig, um Ersatz von der Versicherung zu erhalten.
Glas
Versichert sind Glasbruchschäden, die durch eigene Unachtsamkeit verursacht wurden. Dieses gilt für die gesamte Mobilarverglasung, Cerankochfelder sowie für Glasscheiben, die in der Wohnung mit dem Gebäude fest verbunden sind.
Wertsachen
Bei Besitz von Wertsachen oder wertvollen Antiquitäten sollte auf jeden Fall die Versicherungssumme für Wertsachen erhöht werden.
Überspannungsschäden durch Blitz
Der direkte Blitzschlag ist in der Hausratversicherung bereits enthalten. Auftretende Überspannungsschäden, die entstehen können, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden bzw. die Deckungssumme kann erhöht werden.
Hinweis: Die Vertragsbedingungen der Gesellschaften unterscheiden sich erheblich. Vergleichen Sie Prämie und Leistungen genau.