Als Unfall zählt, wenn die versicherte Person durch ein unerwartetes von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit erleidet.
Zusätzlich gilt als Unfall auch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie gerissene und gezerrte Muskeln, Sehnen oder Bänder.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung beinhalten die:
Invaliditätsleistungen
...ohne Progression
...mit Progression
...mit Mehrleistung, beispielsweise bereits ab 80 Prozent Invaliditätsgrad
Unfallrente
Todesfallleistungen bei Unfalltod
Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Übergangsleistungen
Kosmetische Operationen
Einige Gesellschaften bieten zusätzlich eine Krankenhaustagegeldversicherung an - auch unabhängig von einem Unfall.
Um einen optimalen Unfallschutz zu gewährleisten, ist eine Bedarfsanalyse notwendig.
Mit der privaten Unfallversicherung kann eine Vielzahl zusätzlicher Leistung
abgeschlossen werden. Viele dieser Leistungen sind oft bereits im Grundpreis enthalten.
Unabhängig von den zusätzlichen Leistungen, wie beispielsweise die Erstattung von Bergungskosten, Nahrungsmittelvergiftungen oder passives Kriegsrisiko, sollte stets die Invaliditätsleistung im Mittelpunkt stehen:
Die Höhe der Invaliditätsleistung können Sie frei wählen. Sie sollte sich z.B. an einem Vielfachen Ihres Jahreseinkommens orientieren.
Aber nicht nur das Jahreseinkommen, auch Ihre
finanziellen Verpflichtungen wie z.B. Unterhalts- und Ausbildungskosten für Ihre Kinder oder eine Hypothek, sollten
Sie berücksichtgen.
Die Invaliditätsleistung
Führt ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung, wird der dem Invaliditätsgrad
entsprechende Teil der Invaliditätssumme ausgezahlt. Der Invaliditätsgrad wird über die geltende Gliedertaxe bestimmt.
Voraussetzung ist, dass die
Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und spätestens vor
Ablauf einer Frist von zwei bis drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht wurde.
Die Invaliditätsleistung wird als Einmalbetrag ausgeszahlt. Wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr überschritten hat, wird die Invaliditätsleistung als Rente ausgezahlt.
Progressionen werden von 200, 250, 500 bis sogar 1000 Prozent angeboten.
Der Vorteil der Progression besteht darin, dass bei höheren Invaliditätsgraden eine höhere Invaliditätssumme zur Auszahlung kommt.
Auch zahlen einige Tarife bereits ab beispielsweise 80 Prozent Invalidität die volle Invaliditätsleistung.
Unfallrente
Die Unfallrente wird nach einem Unfall mit dauernder Invalidität und einem Invaliditätsgrad ab beispielsweise 50 Prozent als lebenslange Rente gezahlt.
Die Unfallrente kann als zusätzliche Absicherung im Vertrag vereinbart werden.
Todesfallleistung
Kommt die versicherte Person nach einem Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung einmalig gezahlt. Die versicherte Summe wird auch dann geleistet, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls verstirbt.
Zusätzlich versichert werden...
... können Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sowie Übergangsleistungen.
Kosmetische Operationen können im Tarif bereits auch kostenfrei bis zu einer festgesetzten Deckungssumme mitversichert sein oder gegen Mehrbeitrag selbstverständlich auch eingeschlossen werden.
Beitragsfreie Leistungen
Die wichtigsten beitragsfreien Leistungen unfassen die Bergungs- und Transportkosten. In der Regel sind diese bis zu einer maximalen Deckunssumme, beispielsweise bis 10.000 Euro, begrenzt.
Auch Kurkostenbeihilfen, Behinderungsbedingte Mehraufwendungen,
Zahnersatz infolge Unfall, Kosten für Medizinische Hilfsmittel... können als Leistungen mit eingeschlossen sein.
Unfallereignisse, beispielsweise Vergiftungen, Impfschäden, Infektionen durch Insektenstiche, teilweise sogar Alkohol am Steuer sind mitversichert.
Nicht nur die Prämien unterscheiden sich erheblich bei den verschiedenen Unfallversicherern, sondern auch die Leistungen variieren sehr. Ein Vergleich lohnt sich immer.